Aktuelles
Am 18.11.2024 ist Elternsprechtag für die Klassen 1 - 3. Die Beratungsgespräche finden ebenfalls am 18.11. und am 20.11.2024 statt.

Am 29.11.2024 wird es weihnachtlich: Es ist Basteltag.

Im Dezember werden wir jeden Montag gemeinsam das Adventssingen veranstalten. Am 18.12.2024 findet ein gemeinsamer Weihnachtsgottesdienst mit der Oberschule statt.

Am 17.12.2024 gehen wir ins Schlosstheater.

Bei Fragen und Krankmeldungen wenden Sie sich gerne per Mail info@gs-neustadt-celle.de oder über das Kontaktformular der Homepage an uns. Telefonische Krankmeldungen nimmt das Sekretariat erst ab 7:30 an.

Der Schulvorstand der GS Neustadt

Dem Schulvorstand der GS Neustadt gehören die Schulleitung, 3 Lehrerinnen und 4 Erziehungsberechtigte an:

Schulleitung: Frau Zemke-Knoop

Vertreterinnen des Kollegiums: Frau Asseburg, Frau Biallas, Frau Samulewitsch

Vertreter/innen der Erziehungsberechtigten: Frau Hage, Frau Freitag, Frau Klöckner, Frau Windemuth

Der Schulvorstand tagt pro Schuljahr 3 bis 4x. Die Sitzungen liegen in der Regel auf einem Montag und finden in der Zeit von 16 – 18 Uhr statt.

Aufgaben des Schulvorstandes

Der Schulvorstand ist gleichzeitig kreativer, kontrollierender und entscheidender Kopf der Schule. In ihm wirken die Schulleitung mit Vertreterinnen der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand entscheidet unter Anderem (mit) über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
  4. die Führung einer Eingangsstufe,
  5. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  6. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  7. Schulpartnerschaften,
  8. der Namensgebung,
  9. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
  10. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen,
  11. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  12. Grundsätze für Werbung und Sponsoring sowie
  13. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

Er erstellt zudem einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.