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SprachfrühförderungAb dem Schuljahr 2018/2019 gibt es einen neuen Erlass zur Sprachfrühförderung (siehe auch http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/grundschule/vor_einschulung/vorschulische_sprachfoerderung/fit-in-deutsch-6149.html): Bundesweit wird weiterhin
der Sprachstand eines jeden vierjährigen Kindes getestet.
Der Sprachtest
erfolgt so zeitig, damit das Kind eine deutliche sprachliche Erleichterung in
die 1. Klasse mitbringt. Die Teilnahme am Test ist per Gesetz verpflichtend. Eine bekannte Erzieherin des Kindes und eine Lehrerin führen den Test
durch.
Ergibt
der Test keine angemessene Sprachkenntnis, ist das Kind zur
Teilnahme am Sprachunterricht verpflichtet. Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden alle zum Sprachunterricht verpflichteten Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, dort alltagsintegriert gefördert. Für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, gilt Folgendes: Die Sprachfeststellung Die Grundschule stellt bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, im Rahmen der Schulanmeldung die deutschen Sprachkenntnisse auf der Grundlage bewährter Verfahren fest. Die Sprachförderung Die Grundschulen richten für diese Kinder im Schuljahr vor der Einschulung einen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein. Die Teilnahme ist verpflichtend (vorgelagerte Schulpflicht). Die Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in einer Grundschule statt.Lerninhalte - Erlernen von vielen Verben und Nomen - Ganze Sätze - Ganze Geschichten - Grammatik (z.B. gehen, geht, der, die das, dem, den, vor, unter…) Arbeitsweise - spielerische Durchführung - nach den Regeln des schulischen Lernens - Arbeitsausführung - Erstellen einer eigenen Sprachmappe - diverse gebastelte Sprachbücher. |
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